Hier entsteht gerade unser neuer Auftritt


Unternehmensgruppe GREBE & Sohn GmbH
Transport, Logistik und Handel von Mineralölprodukten wie
Heizöl, Diesel-, Kraftstoffe, Flüssiggas und Schmierstoffhandel

Vorab finden Sie hier bereits wichtige​ Informationen

wichtige Information der Öffentlichkeit

Gemäß §§ 8a und 11 der 12. BImSchV (Störfallverordnung)
zum Flüssiggaslager der
Grebe & Sohn GmbH
Firmensitz:
Ziegelhütter Weg 12 – 14
34497 Korbach

Die Firma Grebe & Sohn GmbH betreibt in Ihrer Nachbarschaft im Industriegebiet Am Hagen im Elfringhäuser Weg in Korbach ein Flüssiggasverteillager.

Wir möchten hiermit die Gelegenheit nutzen, um Sie darüber zu informieren, welche Gefahren möglicherweise von diesem Verteillager ausgehen und was wir gegen diese Gefahren unternehmen. Und wenn doch einmal alle Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen, geben wir Ihnen hiermit einen Leitfaden an die Hand, wie Sie sich in einem Notfall verhalten müssen.

1. Worum handelt es sich hier?

Bei diesem Flüssiggaslager handelt es sich um das gleiche Flüssiggas, welches Sie möglicherweise selber im Garten in einem „kleinen“ Flüssiggastank lagern, um Ihre Heizung, Ihren Gasherd oder ähnliches zu betreiben. Ebenfalls werden von der Firma Grebe & Sohn GmbH verschiedene LPG-Füllanlagen (Autogastankstellen) beliefert, um Sie mit Autogas zu versorgen, falls Sie ein solches Fahrzeug fahren.

Da es sich bei diesem Verteillager um eine deutlich größere Menge Flüssiggas handelt, als zum Beispiel bei den „heimischen“ Flüssiggastanks unterliegt dieses Lager auch besonderen Vorschriften und Überwachungen. Sie unterliegt unter Anderem der 12. Verordnung des Bundesimmissionsschuztgesetzes oder auch Störfallverordnung genannt. Entsprechend dieser Verordnung wird der Behörde regelmäßig ein Sicherheitsbericht gemäß § 9 Abs. 1 vorgelegt.

2. Welche Tätigkeiten werden hier durchgeführt?

In diesem sogenannten Betriebsbereich wird Flüssiggas gelagert und abgefüllt. Es wird zum Einen in Straßentankwagen gefüllt, welche dann die Flüssiggastanks beim Endverbraucher und die Autogastanks an den Tankstellen beliefern. Zum Anderen werden hier auch Flüssiggasflaschen, oder auch Campinggasflaschen abgefüllt und gelagert.

3. Welche Gefahren gehen von hier aus?

Flüssiggas ist ein extrem entzündbarer Stoff, der im Gemisch mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Da Flüssiggas eine größere Dichte als Luft hat, hat es die Eigenschaft, sich am Boden und an tiefliegenden Orten zu sammeln (Kanäle, Schächte).

Flüssiggas ist ein geruchloses Gas. Daher wurde es mit einem Geruchsstoff versetzt (odoriert), welches in geringsten Konzentrationen bereits deutlich wahrgenommen wird und dadurch die Umgebung warnt, dass hier ein Gasaustritt vorhanden ist.

Außerdem ist Flüssiggas ein unter Druck verflüssigter Stoff.

Gefahrensymbol für extrem entzündbares Gas

Gefahrenhinweise – H-Sätze:
H220: Extrem entzündbares Gas.
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

Gefahrensymbol für P-Sätze

Sicherheitshinweise – P-Sätze:
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P381: Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

4. Welche Maßnahmen werden getroffen?

Die Firma Grebe hat – gemeinsam mit den Notfall- und Rettungsdiensten – alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen getroffen.

Es herrscht ein ständiger Kontakt mit der Feuerwehr und ein reger Kontakt zur überwachenden Behörde.

Weiterhin wird der Betriebsbereich gemäß Überwachungsplan und durch unabhängige Sachverständige überwacht.

Es werden die Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung fristgerecht durchgeführt.

5. Was tun, wenn es mal schief geht?

Sollte es trotz allem zu einem Unfall kommen, erfolgt unverzüglich eine Alarmmeldung an die für den Katastrophenschutz zuständigen Institutionen. Diese sorgen dafür, dass entsprechend einem Alarm- und Gefahrenabwehrplan alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Auswirkungen des Störfalls zu begrenzen.

Die Bevölkerung wird dann z.B. über Lautsprecherdurchsagen der Polizei oder Feuerwehr gewarnt. – Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die Internetseite der Fa. Grebe
(www.grebe-korbach.de) oder wenden Sie sich direkt telefonisch an
Herrn Thomas Grebe (0173/297 5001) oder Frau Stephanie Gottwald (0172/25 18 112)

6. Wird der Bereich durch eine Behörde überwacht?

Der Betriebsbereich wurde gem. § 16 der 12. BImSchV zuletzt im April 2022 durch eine Sachverständige nach § 29 b Abs. 1 BImSchG im Auftrag des RP Kassel besichtigt. Diese Begehung wird gemäß § 17 Absatz 2 der 12. BImSchV regelmäßig durchgeführt. Genauere Angaben hierzu können Sie beim RP Kassel erfragen.

7. Wie kann man mehr erfahren?

Weitere Auskünfte erhalten Sie zum Einen über die Internetseite der Fa Grebe
(www.grebe-korbach.de), zum Anderen, gerne auch per Mail oder telefonisch über

Herrn Thomas Grebe (thomas.grebe@grebe-korbach.de / 0173/297 5001)

Frau Stephanie Gottwald (stephanie.gottwald@tuevhessen.de / 0172/25 18 112)

Verhaltensregeln bei Störfällen

Bei Wahrnehmung von:
Gasgeruch
Rauchwolke
Lauter Knall
oder Information durch:
Sirenensignal
Lautsprecherdurchsagen
evtl. Rundfunkdurchsagen

Gefahrensymbol für Bleiben-Sie-dem-Unfallort-fernGefahrensymbol für Bleiben-Sie-nicht-im-FreienGefahrensymbol für Schließen-Sie-Fenster-und-TürenGefahrensymbol für Vermeiden-Sie-Zündquellen-jeglicher-ArtGefahrensymbol für Achten-Sie-auf-LautsprecherdurchsagenGefahrensymbol für Achten-Sie-auf-Warnmitteilungen-im-RadioSymbol für Rufen-sie-nur-im-Notfall-Polizei

  • Bleiben Sie dem Unfallort fern
  • Keine Fahrzeuge benutzen
  • Bleiben Sie nicht im Freien
  • Suchen Sie höher gelegene Räume auf
  • Holen Sie Kinder ins Haus
  • Helfen Sie behinderten und älteren Menschen
  • Alarmieren Sie Ihre Nachbarn
  • Schließen Sie Fenster und Türen
  • Schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen aus
  • Vermeiden Sie Zündquellen jeglicher Art (offenes Feuer, Elektroschalter etc.)
  • Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen sowie auf Warnmitteilungen im Radio
  • Folgen Sie den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr
  • Achten Sie auf Entwarnungen
  • Rufen sie nur im Notfall Polizei 110 oder Feuerwehr 112 an, damit die Telefonleitungen nicht blockiert werden.

Denken Sie bitte daran, dies ist eine Aufzählung der Sicherheitsratschläge und Verhaltensregeln, die Ihnen helfen sollen, wie Sie sich in einem Ernstfall verhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Anlaufstellen:

Grebe & Sohn GmbH Herrn Grebe 0173 / 297 5001

Störfallbeauftragte Frau Gottwald 0172 / 251 8 112

Öffnungszeiten

Montags bis Freitags jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr

Bereitschaftsdienst:

Auf unserem Telefonsystem können Sie Ihre Telefonnummer mit einer Nachricht hinterlassen. Unser Bereitschaftsdienst wird dann sofort per SMS benachrichtigt und ruft Sie umgehend zurück.
Tel. [ 0 56 31 ] 97 85 85

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