Information der Öffentlichkeit
Gemäß §§ 8a und 11 der 12. BImSchV (Störfallverordnung)
zum Flüssiggaslager der
Grebe & Sohn GmbH
Firmensitz:
Ziegelhütter Weg 12 – 14
34497 Korbach
Die Firma Grebe & Sohn GmbH betreibt in Ihrer Nachbarschaft im Industriegebiet in Korbach ein Flüssiggasverteillager.
Wir möchten hiermit die Gelegenheit nutzen, um Sie darüber zu informieren, welche Gefahren möglicherweise von diesem Verteillager ausgehen und was wir gegen diese Gefahren unternehmen. Und wenn doch einmal alle Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen, geben wir Ihnen hiermit einen Leitfaden an die Hand, wie Sie sich in einem Notfall verhalten müssen.
Bei diesem Flüssiggaslager handelt es sich um das gleiche Flüssiggas, welches Sie möglicherweise selber im Garten in einem „kleinen“ Flüssiggastank lagern, um Ihre Heizung, Ihren Gasherd oder ähnliches zu betreiben. Ebenfalls werden von der Firma Grebe & Sohn GmbH verschiedene LPG-Füllanlagen (Autogastankstellen) beliefert, um Sie mit Autogas zu versorgen, falls Sie ein solches Fahrzeug fahren.
Da es sich bei diesem Verteillager um eine deutlich größere Menge Flüssiggas handelt, als zum Beispiel bei den „heimischen“ Flüssiggastanks unterliegt dieses Lager auch besonderen Vorschriften und Überwachungen. Sie unterliegt unter Anderem der 12. Verordnung des Bundesimmissionsschuztgesetzes oder auch Störfallverordnung genannt. Entsprechend dieser Verordnung wird der Behörde regelmäßig ein Sicherheitsbericht gemäß § 9 Abs. 1 vorgelegt.
In diesem sogenannten Betriebsbereich wird Flüssiggas gelagert und abgefüllt. Es wird zum Einen in Straßentankwagen gefüllt, welche dann die Flüssiggastanks beim Endverbraucher und die Autogastanks an den Tankstellen beliefern. Zum Anderen werden hier auch Flüssiggasflaschen, oder auch Campinggasflaschen abgefüllt und gelagert.
Flüssiggas ist ein extrem entzündbarer Stoff, der im Gemisch mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Da Flüssiggas eine größere Dichte als Luft hat, hat es die Eigenschaft, sich am Boden und an tiefliegenden Orten zu sammeln (Kanäle, Schächte).
Flüssiggas ist ein geruchloses Gas. Daher wurde es mit einem Geruchsstoff versetzt (odoriert), welches in geringsten Konzentrationen bereits deutlich wahrgenommen wird und dadurch die Umgebung warnt, dass hier ein Gasaustritt vorhanden ist.
Außerdem ist Flüssiggas ein unter Druck verflüssigter Stoff.
Gefahrenhinweise
– H-Sätze:
H220: Extrem entzündbares Gas.
H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Sicherheitshinweise – P-Sätze:
P210:
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen
sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P381: Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Die Firma Grebe hat – gemeinsam mit den Notfall- und Rettungsdiensten – alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen getroffen.
Es herrscht ein ständiger Kontakt mit der Feuerwehr und ein reger Kontakt zur überwachenden Behörde.
Weiterhin wird der Betriebsbereich gemäß Überwachungsplan und durch unabhängige Sachverständige überwacht.
Es werden die Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung fristgerecht durchgeführt.
Sollte es trotz allem zu einem Unfall kommen, erfolgt unverzüglich eine Alarmmeldung an die für den Katastrophenschutz zuständigen Institutionen. Diese sorgen dafür, dass entsprechend einem Alarm- und Gefahrenabwehrplan alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Auswirkungen des Störfalls zu begrenzen.
Die Bevölkerung wird dann z.B. über Lautsprecherdurchsagen der Polizei oder Feuerwehr gewarnt. – Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie über die Internetseite der Fa.
Grebe
(www.grebe-korbach.de) oder wenden Sie sich direkt
telefonisch an
Herrn Thomas Grebe (0173/297 5001) oder Frau
Stephanie Meinke (0172/25 18 112)
Der Betriebsbereich wurde zuletzt am 16.12.2014 durch das RP Kassel besichtigt. Diese Begehung wird gemäß § 17 Absatz 2 der 12. BImSchV regelmäßig durchgeführt. Genauere Angaben hierzu können Sie bei der Behörde erfragen.
Weitere
Auskünfte erhalten Sie zum Einen über die Internetseite der
Fa Grebe
(www.grebe-korbach.de),
zum Anderen, gerne auch per Mail oder telefonisch über
Herrn Thomas Grebe (thomas.grebe@grebe-korbach.de / 0173/297 5001)
Frau Stephanie Meinke (stephanie.meinke@tuevhessen.de / 0172/25 18 112)
Bei Wahrnehmung von: Gasgeruch
Rauchwolke
Lauter
Knall
oder Information durch: Sirenensignal
Lautsprecherdurchsagen
evtl. Rundfunkdurchsagen
Bleiben Sie dem Unfallort fern
Keine Fahrzeuge benutzen
Bleiben Sie nicht im Freien
Suchen Sie höher gelegene Räume auf
Holen Sie Kinder ins Haus
Helfen Sie behinderten und älteren Menschen
Alarmieren Sie Ihre Nachbarn
Schließen Sie Fenster und Türen
Schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen aus
Vermeiden Sie Zündquellen jeglicher Art (offenes Feuer, Elektroschalter etc.)
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen sowie auf Warnmitteilungen im Radio
Folgen Sie den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr
Achten Sie auf Entwarnungen
Rufen sie nur im Notfall Polizei 110 oder Feuerwehr 112 an, damit die Telefonleitungen nicht blockiert werden.
Denken Sie bitte daran, dies ist eine Aufzählung der Sicherheitsratschläge und Verhaltensregeln, die Ihnen helfen sollen, wie Sie sich in einem Ernstfall verhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Anlaufstellen:
Grebe & Sohn GmbH Herrn Grebe 0173 / 207 5001
Störfallbeauftragte Frau Meinke 0172 / 251 8 112
Kreisbrandinspektor Herr Biederbick 05631 / 954 143
Stadtbrandinspektor Herr Schmidt 05631 / 63112
Wehrführer Feuerwehr Korbach Herr Casper 05631 / 7464
Mobil 0171/ 726 1 227